Osteopathie

Bei chronischen oder vorbehandelten Beschwerden​

Was ist Osteopathie?

Offizielle Definition: Die Osteopathie ist eine patientenzentrierte medizinische Fachrichtung, welche sich durch die Wechselbeziehung von Struktur und Funktion des Körpers auszeichnet, die angeborene Fähigkeit des Körpers zur Selbstheilung fördert und eine Annäherung zur Wiederherstellung und Erhaltung von Gesundheit in allen ihren Aspekten und einer gesunden Entwicklung beim ganzen Menschen prinzipiell durch Ausübung einer manuellen Behandlung unterstützt.

Wann zur Osteopathie?

Bei Beschwerden, die schon länger bestehen, bei Schmerzen für die keine organischen Ursachen gefunden werden oder die trotz vorangegangener Physiotherapie andauern. Der Osteopath diagnostiziert Beschwerden – nicht nur des Bewegungsapparates – durch eine umfassende manuelle Untersuchung und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit, sodass die Person und nicht die Symptomatik im Vordergrund steht. Ziel der osteopathischen Behandlung ist es, Funktions- und Bewegungseinschränkungen zu finden und zu beseitigen und den Patienten darin zu fördern, sich aktiv selbst zu unterstützen.

Was kostet Osteopathie?

Bitte nehmen Sie sich für den ersten Termin ausreichend Zeit. Es erfolgen ausführliche Befragung und Untersuchung, das kann bis zu 90 Minuten dauern.

Einzelpreis in €
Osteopathie 90 Min. inkl. Anamnese,
Befundung und Behandlung
150,00
Osteopathie 60 Min.120,00
Osteopathie 45 Min. (bei eher akuter Thematik)90,00
Osteopathische Manipulation (ähnl. Chiropraktik)60,00

Wie oft und wie viele Behandlungen benötigt werden, kann pauschal nicht festgelegt werden. Eine einzelne Behandlung kann keine Wunder wirken. Nach einer Behandlung gibt man dem Körper etwas Zeit, bevor die nächste Behandlung durchgeführt wird. Als Faustregel für die Behandlungsdauer gilt: Monatelange Beschwerden benötigen Wochen, jahrelange Beschwerden benötigen Monate an Behandlung.

Kostenerstattung für Osteopathie

Versicherte einer privaten Krankenversicherung oder Patienten mit einer entsprechenden Zusatzversicherung können die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH“) als Heilbehandlung geltend machen und eine Rückerstattung beantragen, sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind. Manche Versicherer bieten sogar einen 100 %-igen Versicherungsschutz für den Bereich „Heilmittel“ an.

Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern oder auch Nichtmitgliedern für einen geringen monatlichen Beitrag eine Zusatzversicherung an. Diese kann je nach Wunsch auch die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen mit abdecken.

Für Patienten der gesetzlichen Versicherungen gibt es je nach Kasse für drei bis sechs Behandlungen pro Jahr einen Zuschuss – Die Voraussetzung hierfür (komplette Osteopathie-Ausbildung) sind gegeben. Zusätzlich können die Belege unter Umständen im Lohnsteuerjahresausgleich geltend gemacht werden.

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Therapiegebühren privat zu übernehmen hat Vorteile

  • So viele Behandlungen wie nötig statt Standardverordnung
  • Längere Therapiezeit
  • Kein Arztbesuch erforderlich
  • Gründliche Anamnese
  • Kein wochenlanges Warten auf einen Termin
  • Kein Therapeutenwechsel